Ausbildung zum Brandschutzhelfer
Brände in Unternehmen verursachen jedes Jahr hohe Sachschäden und gefährden Arbeitsplätze – oft durch Betriebsunterbrechungen, die lange nachwirken. Deshalb sind Unternehmen gesetzlich verpflichtet, Mitarbeitende zu benennen und auszubilden, die im Brandfall gezielt Maßnahmen zur Gefahrenabwehr ergreifen und andere Beschäftigte schützen. Vorgeschrieben ist, dass mindestens 5 % der anwesenden Mitarbeitenden als Brandschutzhelfer qualifiziert sind. Gelebter Brandschutz erhöht die Sicherheit im gesamten Betrieb spürbar.
Mit dieser Ausbildung erfüllen Sie die gesetzlichen Anforderungen. Brandschutzhelfer kann jeder angestellte Mitarbeiter eines Unternehmens werden.
Rechtsgrundlagen der Ausbildung sind:
DGUV Information 205-023 „Ausbildung und Befähigung von Brandschutzhelfern“
ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“, Abschnitt 6.2 „Brandschutzhelfer“
Die Ausbildung umfasst 4 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten.
Ausbildungsinhalte
Vermittelt werden unter anderem:
+ Grundlagen des betrieblichen Brandschutzes
+ Organisation des Brandschutzes im Unternehmen
+ Brandgefahren und deren Entstehung
+ Richtiges Verhalten im Brandfall
+ Evakuierung von Personen
+ Praktisches Training der Brandbekämpfung
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